FAW Forum
Humor, Nacktheit oder Gelassenheit – bei unserem jährlichen Fachtag werden besondere Fragestellungen im Kontext von Demenz und der Versorgung von Menschen in altersgerechten Wohngemeinschaften angesprochen und diskutiert. Dabei fungiert das FAW Forum als Plattform der Begegnung zwischen Kolleg*innen aus unterschiedlichen Pflegeberufen. Als Unkostenbeitrag erheben wir eine Teilnahmegebühr von 30 Euro.
info [at] faw-demenz-wg.de (Schreiben) Sie uns, wenn wir Sie über die Planungen für den nächsten Fachtag informieren sollen. Wir freuen uns auch über Ihre Anregungen für neue Themen bei unserem FAW Forum.
FAW Forum 2024
Pflege-WG und Wohnteilhabegesetz: Bilanz und Ausblick.
An welchen Stellschrauben sollten wir noch drehen?
13. Juni 2024, 10 Uhr bis 15.30 Uhr
Empfehlungen des FAW Forums an die Abteilung Pflege der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Berlin
Veröffentlicht am 17. Juni 2024
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des FAW Forums, am 13. Juni 2024, haben der Abteilung Pflege folgende Empfehlungen für die Weiterentwicklung des WTGs übergeben:
- Evaluierung und Weiterentwicklung des Wohnteilhabegesetzedes (WTG)
- Enge Zusammenarbeit mit der Praxis zur Evaluierung und Weiterentwicklung des WTGs.
- Sicherstellung von Transparenz für alle Beteiligten nach der Prüfung durch die Heimaufsicht.
- Jährlicher Fachtag der Heimaufsicht
- Durchführung eines jährlichen Fachtags durch die Heimaufsicht, um über neue Erkenntnisse zu informieren und Fragen der Leistungsanbieter zu klären.
- Durchführung eines jährlichen Fachtags durch die Heimaufsicht, um über neue Erkenntnisse zu informieren und Fragen der Leistungsanbieter zu klären.
- Finanzierung „stiller Leistungen“
- Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung „stiller Leistungen“ wie der Gewinnung und Koordinierung von Vertrauenspersonen.
- Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung „stiller Leistungen“ wie der Gewinnung und Koordinierung von Vertrauenspersonen.
- Schutz von Bestands-Pflege-Wohngemeinschaften
- Schutz bestehender Pflege-Wohngemeinschaften (WGs), die nicht den baulichen Normen des WTGs entsprechen, wie z.B. in Form von zwei getrennten Wohnungen.
- Schutz bestehender Pflege-Wohngemeinschaften (WGs), die nicht den baulichen Normen des WTGs entsprechen, wie z.B. in Form von zwei getrennten Wohnungen.
- Flexible Zuordnung zu Pflege-Wohngemeinschaften
- Flexiblere Zuordnung zu anbieterverantworteten und selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften.
- Flexiblere Zuordnung zu anbieterverantworteten und selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften.
- Verständliche Formulierung des WTGs
- Formulierung des WTGs in einfacher Sprache, um das Verständnis insbesondere für Angehörige zu erleichtern.
- Formulierung des WTGs in einfacher Sprache, um das Verständnis insbesondere für Angehörige zu erleichtern.
- Vermeidung von Dopplungen
- Vermeidung von Dopplungen in der Vertragsgestaltung: Leistungsanbieter schließen mit jeder Bewohnerin und jedem Bewohner einen Leistungsvertrag ab, während auch die Wohngemeinschaftsverordnung im WTG das Verhältnis zwischen Leistungsanbietern und Bewohnern regelt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer danken der Abteilung Pflege für die Möglichkeit, ihre Anregungen einzubringen, und hoffen auf eine positive Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.